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Diskretion aus Überzeugung:

Unsere Offenheit gilt nur Ihnen gegenüber.

 

In die Sicherheit unserer Systeme fließt viel Wissen ein, in jeder Hinsicht. Um Persönlichkeitsrechte und das Sozialgeheimnis im Umgang mit Ihren Daten absolut zuverlässig zu wahren, wurden eine ganze Reihe von Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen realisiert. Hier die wichtigsten.

 

  • Informationssysteme und Kommunikationssysteme (Internet, E-Mail etc.) sind separiert
  • Modernstes Schnittstellen-Management minimiert Sicherheitsrisiken und wird ständig beobachtet
  • Detaillierte Zugriffsberechtigungen regeln klar, welche Mitarbeiter und Ärzte welche Informationen zu welchem Zeitpunkt einsehen oder bearbeiten können

 


 

Zur Schweigepflicht von Mitarbeitern und Ärzten.

 

Im Haus tätige Mitarbeiter und Ärzte werden schriftlich zur umfassenden Einhaltung des Datenschutzgeheimnisses verpflichtet, auch über ihre Tätigkeit im ETHIANUM hinaus.

 

Alle ‘Geheimnisträger’ in Ihrem Sinne werden dafür sensibilisiert: Die schriftliche Verschwiegenheits-verpflichtung ist mehr als ein Passus im Arbeitsvertrag. Sie ist die Basis für Vertrauen und Teil unseres Verständnisses von gelebter Spitzenmedizin.

 

Die Qualität der Behandlung, ob stationär oder ambulant, ist jedoch wesentlich davon abhängig, dass das Fachpersonal Informationen zu Ihrer Behandlung untereinander austauscht.

 

Deshalb ist die Unterzeichnung einer Patienteneinwilligung notwendig. Damit entbinden Sie das namentlich in dieser Einwilligung genannte Fachpersonal von der ärztlichen Schweigepflicht und ermöglichen so diesen Personen Einblick z.B. in Laborwerte, Röntgenbilder, Therapie- und OP-Berichte sowie Arztbriefe und den Entlassungsbericht.

 

 

 

 


 

 



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