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Ihre Wahl des Chirurgen:

Wo ‘Schönheitschirurg’ draufsteht, ist noch lange kein Profi drin.

 

Dass sich heute jeder Arzt zum Schönheitschirurg erklären kann, wissen Sie sicher bereits. Auch ‘Kosmetischer Chirurg’ oder ‘Ästhetischer Chirurg’ sind keine geschützten Titel. Entsprechend viele Chirurgen bieten sich an, wenn Sie ohne medizinische Not an Körper oder Gesicht Korrekturen vornehmen lassen wollen.


 


 

Hier die entscheidenden Kriterien, auf die Sie
bei der Wahl Ihres Chirurgen unbedingt achten sollten:

 

  1. Nur wer Plastischer Chirurg ist, sollte im Bereich Ästhetische Chirurgie oder Plastisch-Rekonstruktive Chirurgie überhaupt Hand an Sie anlegen dürfen. Der Plastische Chirurg ist anerkannter Facharzt, der Titel ‘Facharzt für Plastische Chirurgie’ ist geschützt.
  2. Sicherheit am ETHIANUM


    Am ETHIANUM, der Klinik für Plastische, Ästhetische und Präventive Medizin am Universitätsklinikum Heidelberg, nehmen ausschließlich Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie Eingriffe vor.

    Zusätzlich haben die meisten die Anerkennung als Handchirurg erworben, ein zusätzliches Indiz für großes chirurgisches Können, denn die menschliche Hand ist ungeheuer komplex.

    Die Fachärzte am ETHIANUM sind Mitglieder der größten Vereinigung Deutscher Chirurgen, der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen.

    Der Ärztliche Direktor des ETHIANUM, Prof. Dr. Günter Germann, war bis April 2010 Präsident dieser Gesellschaft.

    Ein Plastischer Chirurg hat das Studium der Humanmedizin abgeschlossen. Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie beginnt mit dem Erhalt der Approbation als Arzt und dauert mindestens sechs Jahre.
  3. In dieser Weiterbildungsphase müssen rd. 600 Operationen selbstständig und unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchgeführt werden [Die Fachärzte des ETHIANUM haben deutlich mehr OP's geleistet]
  4. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen legt der Arzt die Facharztprüfung an der zuständigen Landesärztekammer ab.
  5. Mit bestandener Facharztprüfung erhält der Arzt offiziell den Titel ‘Facharzt für Plastische Chirurgie’ oder ‘Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie’.

 

Nur diese offiziell anerkannten Titel geben Ihnen die Sicherheit, in kundigen Händen zu sein.

 

Lassen Sie sich deshalb von Fantasie-Titeln wie ‘Schönheitschirurg’ oder ‘Arzt für Schönheitschirurgie’
nicht beeindrucken, dahinter können Ärzte jeder
Fachrichtung stecken!

 

 

 

 


 

 

 



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