Ermitteln Sie hier Ihren Erstattungsbetrag.
Der ETHIANUM Beihilferechner:
Beihilfeversicherte haben die Möglichkeit, eine Erstattung der Allgemeinen Krankenhausleistungen
(ohne Arzthonorare oder Zuschläge für die Unterkunft) zu erhalten.
Die Beihilfestellen legen zur Ermittlung der Erstattungsbeträge die Kosten in einem öffentlichen Krankenhaus
zu Grunde. Dort wird nach Fallpauschalen, den DRGs (Diagnosis Related Groups), abgerechnet.
Um zu erfahren, mit welchen Erstattungsbeträgen von Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Privaten Zusatzversicherung Sie rechnen können, tragen Sie bitte die entsprechenden Informationen hier ein und klicken auf „Berechnen“.