Mit Sicherheit in Narkose: Gut geschlafen?
Anästhesie mit EEG Monitor und Relaxometer nicht von allen Krankenversicherungen unterstützt
Man muss sich schon wundern: Während die moderne Anästhesie spezielle Geräte wie EEG-Monitor und Relaxometer nutzt, um die Narkose noch gezielter auf den Menschen und die Art der Operation abzustimmen und so für mehr Sicherheit zu sorgen, lehnen einige Krankenversicherungen die Kostenübernahme für diesen Geräteeinsatz ab. Mit fadenscheinigen Begründungen. Weshalb?
Zunächst ein Blick auf die Geräte, die der leitende Anästhesist am ETHIANUM Heidelberg, Dr. med. Uwe Janneck, und sein Kollege, Dr. med. Bernd Scholz, Facharzt für Anästhesie, einsetzen, während die Patienten operiert werden und in Narkose schlafen.
EEG Monitoring: Wie tief ist die Narkose?
Am ETHIANUM kommt bei Operationen unter Vollnarkose ein EEG Monitor zum Einsatz. Das Gerät leitet ein ElektroEnzephaloGramm (EEG) ab und liefert so Informationen zur Hirnaktivität des Patienten.
Jeder Mensch ist einzigartig und reagiert entsprechend individuell auf Medikamente, auch auf Narkosemedikamente. Was für den Einen zu viel ist, kann für den Anderen zu wenig sein, außerdem ist der Bedarf an Narkosemedikamenten je nach Operation unterschiedlich.
Anästhesist Dr. med. Uwe Janneck: »Mit Hilfe des EEG Monitorings können wir die Medikamentendosierung während einer Operation noch individueller auf den Patienten abstimmen. Gerade bei einer total intravenösen Anästhesie (TIVA) ist es empfehlenswert, Informationen über die Narkosetiefe zu haben: Hier kann es häufiger als bei Anästhesien mit Narkosegasen zur sogenannten ‘Awareness’ kommen.«
Awareness, so nennen die Mediziner Zustände intraoperativer Wachheit. Vereinzelt berichteten Patienten, sie seien während eines Eingriffs wach genug gewesen, um z. B. Gespräche im OP-Saal hören zu können. In den meisten Fällen empfanden die Betroffenen dabei zwar keine Schmerzen, hatten jedoch das äußerst unangenehme und beängstigende Gefühl, nicht auf sich aufmerksam machen zu können.
Um solche traumatischen Erlebnisse zu vermeiden, werden im ETHIANUM nicht nur Kinder und ältere Patienten, die noch empfindlicher auf Narkosemedikamente ansprechen, während einer Operation mittels EEG Monitor überwacht, sondern alle!
Das Relaxometer: dient der Messung von Muskelspannung
Unsere Anästhesisten Dr. Janneck und Dr. Scholz nutzen ein weiteres Gerät zur Erhöhung der Patientensicherheit: Das Relaxometer. Mit diesem Gerät wird die Muskelaktivität bzw. Muskelfunktion gemessen.
Bei manchen Operationen ist es zumindest zeitweise erforderlich, mittels Medikament die Muskelaktivität zu unterbinden (z. B. bei Operationen im Bauchraum, u. a. Laparoskopien). Dies geschieht durch Vergabe von sogenannten Muskelrelaxantien (im Volksmund auch als ‘Pfeilgift’ oder ‘Curare’ bekannt). Wie bei den Narkosemedikamenten sind Wirkung und Wirkdauer der Muskelrelaxantien von Patient zu Patient unterschiedlich. Mit Hilfe der Relaxometrie kann der Eintritt der muskelerschlaffenden Wirkung überwacht werden.
Noch viel wichtiger ist jedoch, dass gemessen werden kann, ob mit Sicherheit am Ende der Operation keine Wirkung des Muskelrelaxans mehr vorhanden ist. Wäre noch eine gewisse Restwirkung zum Zeitpunkt des Aufwachens gegeben, könnte dies unter Umständen zu einer erschwerten Atmung und nachvollziehbar zu Erstickungsängsten beim Patienten führen.
Sicherheit in der Narkose, Krankenversicherungen in der Pflicht. Und dennoch …
So offensichtlich der Nutzen von Relaxometer und EEG-Monitor ist, nicht alle Krankenversicherungen gewähren die Kostenübernahme. Die der Sicherheit dienenden Überwachungsmaßnahmen werden mit zum Teil ethisch sehr fragwürdigen Begründungen abgelehnt.
So schreibt eine Versicherung ihrem Mitglied, diese Überwachung sei Bestandteil einer Narkose und dürfe nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Dazu Dr. Janneck: »Das klingt doch wie eine Warnung nach dem Motto: Vorsicht, der will sie über den Tisch ziehen. Dazu ist zu sagen, dass die bis heute geltende GOÄ-Ziffer (Gebührenordnung für Ärzte) für eine Narkose Ende der 80er Jahre erstellt wurde, als es die Möglichkeit des EEG-Monitorings noch gar nicht gab!«
Eine andere Erklärung der Krankenversicherungen gegenüber ihren Mitgliedern ist noch ärgerlicher: Diese Überwachungsmaßnahme sei Bestandteil der allgemeinen Überwachung während einer Narkose und somit nicht gesondert berechnungsfähig – es sei denn, der Patient sei bei einer vorausgegangenen Operation intraoperativ wach geworden.
Auch wenn das manchem Patienten sauer aufstößt: Der Ball zeitgemäßer Leistungsbeschreibungen und Akzeptanz von sicherheitsrelevanten Überwachungsmaßnahmen in der Anästhesie liegt eindeutig bei den Krankenversicherungen.
Im ETHIANUM Heidelberg werden jedenfalls zur Sicherheit alle Patienten unter Narkose mit EEG-Monitor und Relaxometer überwacht. Beide Geräte dienen der optimalen Abstimmung von Medikamenten, der Sicherheit und Gesundheit unserer Patienten. Punkt.

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