Für Patienten

Die Wahl des Chirurgen – Kriterien für ihre Sicherheit

Jede Operation oder Eingriff birgt Risiken. Insbesondere im Bereich der Ästhetischen Chirurgie, bei der es sich oft um erwünschte, aber nicht notwendige Eingriffe geht. Vertrauen schaffen und sich gut aufgehoben zu fühlen, ist für viele Menschen bei Operationen elementar.

Leider aber kann sich heute jeder Arzt zum Schönheitschirurgen erklären lassen. Denn in Deutschland gibt es keinen Schutz auf die Titel „Kosmetischer Chirurg“ oder „Ästhetischer Chirurg“. Entsprechend viele Chirurgen bieten sich an, wenn Sie ohne medizinische Notwendigkeit Korrekturen an Ihrem Körper vornehmen lassen möchten. Doch Vorsicht: Wo „Schönheitschirurg“ draufsteht, ist noch langer kein professioneller Arzt drin.

Einen erfahrenen, „echten“ Facharzt erkennen Sie durch die Bezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Nur diese offiziell anerkannten Titel geben Ihnen die Sicherheit, in kundigen Händen zu sein. Lassen Sie sich deshalb von Fantasie-Titeln wie „Schönheitschirurg“ oder „Arzt für Schönheitschirurgie“ nicht beeindrucken, dahinter können Ärzte jeder Fachrichtung stecken.

Auf welche Kriterien Sie sonst bei der Wahl Ihres Chirurgen achten sollten, lesen Sie kompakt zusammengefasst.

Sie haben möglicherweise bereits eine schlechte Erfahrung hinter sich? Suchen Sie nach Möglichkeiten eines Korrektureingriffes oder zunächst einer Beratung?

Für Patienten

Hier die entscheidenden Kriterien, auf die Sie bei der Wahl Ihres Chirurgen unbedingt achten sollten:

  1. Nur wer Plastischer Chirurg ist, sollte im Bereich Ästhetische Chirurgie oder Plastisch-Rekonstruktive Chirurgie überhaupt Hand an Sie anlegen dürfen. Der Plastische Chirurg ist anerkannter Facharzt, der Titel ‘Facharzt für Plastische Chirurgie’ ist geschützt.
  2. Ein Plastischer Chirurg hat das Studium der Humanmedizin abgeschlossen. Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie beginnt mit dem Erhalt der Approbation als Arzt und dauert mindestens sechs Jahre.
  3. In dieser Weiterbildungsphase müssen rund 600 Operationen selbstständig und unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchgeführt werden. Die Fachärzte des ETHIANUM haben deutlich mehr OPs geleistet.
  4. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen legt der Arzt die Facharztprüfung an der zuständigen Landesärztekammer ab.
  5. Mit bestandener Facharztprüfung erhält der Arzt offiziell den Titel ‘Facharzt für Plastische Chirurgie’ oder ‘Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie’.
  6. Der zusätzliche Ehrengrad PD (Priv.-Doz.) wird verliehen, wenn der Doktor ein vierjähriges Habilitationsverfahren absolviert hat. Es zeigt an, dass sich der Arzt in seinem Fachgebiet nachhaltig in Lehre und Wissenschaft einbringt.
  7. Den Titel (außerplanmäßiger) Professor verleihen Universitäten, wenn ein Arzt ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, pädagogisch geeignet ist und sich wissenschaftlich engagiert. Dies wird i. d. R. durch eine Promotion und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen (siehe Punkt 6, Habilitation).

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Warum „Schönheitschirurgie“ nur durch den Facharzt durchführen lassen?

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